§ 1 Geltungsbereich
1) Lieferungen und Leistungen der Coolex Chemie GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich gesondert vereinbart werden.
2) Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben der Geltung entgegenstehender oder anders lautender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3) Dies gilt auch dann, wenn wir abweichenden Bedingungen des Käufers im Einzelfall nicht widersprochen haben oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches, soweit nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist.
4) Für unsere Behälter gelten die besonderen Bedingungen für Mietbehälter, die ebenfalls Vertragsbestandteil werden, wenn ein Käufer Mietbehälter in Anspruch nimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1) Unsere Angebote sind freibleibend.
2) Die Bestellung der gewünschten Ware durch den potentiellen Käufer kann wahlweise (fern-) mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen und stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 10 Werktagen anzunehmen.
3) Mündliche oder fernmündliche Erklärungen von Vertretern oder Angestellten erlangen erst durch unsere Bestätigung in Schrift-, Text- oder elektronischer Form Gültigkeit.
4) Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibungen in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind bestmöglich erstellt bzw. ermittelt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise, und zwar ab Auslieferungslager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2) Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden alle offenen Rechnungen sofort fällig.
4) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
1) Sind wir durch nicht von uns zu vertretende Umstände – hierzu gehören auch Streik oder Aussperrung – an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise.
2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ bzw. „ab Auslieferungslager“ vereinbart.
3) Die Kosten des Rücktransports von Verpackungen an die Coolex Chemie GmbH trägt der Kunde.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1) Sämtliche unsererseits gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum, solange wir Zahlungsforderungen gegen den Käufer haben.
2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Anlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Stoffen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen/Stoffen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Stoffen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Stoffen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
§ 6 Mängelansprüche
1) Nach Gefahrübergang haftet die Coolex Chemie GmbH für Mängel unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Käufers unbeschadet Ziffer 1) und § 7 in der Weise, dass die Coolex Chemie GmbH im Rahmen der geschuldeten Nacherfüllung nach ihrer Wahl zunächst den Mangel beseitigen kann (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefert (Ersatzlieferung). Der Käufer hat uns einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2) Die Coolex Chemie GmbH haftet nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Käufers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Käufer zuzurechnen ist.
3) Bei etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung der Coolex Chemie GmbH vorgenommenen Änderungen wird die Haftung der Coolex Chemie GmbH für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Coolex Chemie GmbH sofort zu verständigen ist, oder wenn die Coolex Chemie GmbH – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihr gesetzte, angemessene Frist zur Mängelbeseitigung hat fruchtlos verstreichen lassen, hat der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Coolex Chemie GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
4) Ergibt sich bei einer aus Anlass der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, ist die Coolex Chemie GmbH berechtigt, nicht nur die Kosten des Versandes, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Überprüfung der Ware zu berechnen. Im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Sachen werden Eigentum der Coolex Chemie GmbH.
5) Lässt die Coolex Chemie GmbH – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihr gesetzte, angemessene Frist für die Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen, so hat der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Minderungsrecht. Nur, wenn die Mängelbeseitigung trotz der Minderung für den Käufer nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Weitere Ansprüche bestimmen sich ausschließlich nach § 7 dieser Bedingungen.
§ 7 Haftung der Coolex Chemie GmbH / Haftungsausschluss
1) Wenn durch Verschulden der Coolex Chemie GmbH die Kaufsache vom Käufer infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenpflichtverletzungen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers die Regelungen in § 6 und § 7 Ziffer 2).
2) a) Die Coolex Chemie GmbH haftet für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden, im Rahmen einer Garantiezusage, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
b) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Coolex Chemie GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden und nach der Höhe auf die Leistung der Haftpflichtversicherung der Coolex Chemie GmbH.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
3) Die Haftung der Coolex Chemie GmbH aus Verzögerungen oder Mängelansprüchen ist in jedem Fall auf max. 200 % des Warenwertes, soweit gesetzlich möglich, begrenzt.
4) Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Verjährung
Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten, beginnend ab Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche nach § 7 Ziffer 2 a gilt die gesetzliche Frist. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Dachau.
3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dachau. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, die an anderen Orten zahlbar sind. Wir sind gleichwohl berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtstand zu verklagen.
§ 10 Informationen zum Datenschutz nach EUDSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in
bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei
Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform
Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die
dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen
und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die
Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei
der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden
Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eudsgvo-fuer-verbraucher/